Förderung Bund - Land - Gemeinde St. Anna am Aigen
Förderungen
Bauabgabe
Seitens der Gemeinde wird die Bauabgabe für Bauten im Bauland mit 35% und im Freiland mit 70% gefördert. Für Land- und Forstwirte gibt es bereits bei der Berechnung der Bauabgabe eine Begünstigung und somit kann keine weitere Bauförderung in Anspruch genommen werden.
Biomasse
Mit 01. Jänner 2009 wird für die Errichtung einer neuen Biomasseanlage ebenfalls eine Gemeindeförderung gewährt. Nach Vorliegen der vom Land Steiermark bewilligten Förderung wird für Hackschnitzel- und Pelletsheizung ein einmaliger Zuschuss von 400,00 EUR und für eine Scheitholzheizung ein Zuschuss von 300,00 EUR ausbezahlt.
Förderungen: https://www.lea.at/foerderservice-2/
Gewerbebetriebe
Gewerbetreibende, die größere Investitionen in ihrem Betrieb tätigen, erhalten von der Marktgemeinde St. Anna am Aigen eine Betriebsförderung. Dem Ansuchen sind bezahlte Rechnungen beizulegen und der Gemeinderat wird je nach Investition über die Höhe der Förderung befinden.
Hauszufahrten
Von der Marktgemeinde St. Anna am Aigen wird nach Staubfreimachung (Asphaltierung oder Pflasterung) die Zufahrt von der Gemeindestraße bis zur Garage pro Laufmeter mit 22,00 EUR gefördert. Anspruch haben alle Haus- und Hofbesitzer, die in der Gemeinde St. Anna am Aigen ihren Hauptwohnsitz begründen. Der Zuschuss wird nach Vorlage der bezahlten Rechnung an die Hausbesitzer überwiesen.
Kindergarten
Für Kindergartenkinder, die von einem konzessionierten Busunternehmen in den Kindergarten gebracht werden, gewährt die Marktgemeinde St. Anna am Aigen einen monatlichen Zuschuss.
Der Beitrag beträgt pro Kind und Monat 17,00 EUR und wird nach Ablauf des Kindergartenjahres an die Eltern zur Auszahlung gebracht.
Privatbettenaktion
Die Marktgemeinde St. Anna am Aigen fördert die Errichtung von Gästezimmern. Der Förderungsgegenstand muss den Richtlinien des Landes entsprechen und die Zimmervermietung muss ganzjährig angeboten werden. Ein Zweibettzimmer hat mindestens 16 m² (ohne Nasszelle) aufzuweisen und ist entsprechend auszustatten. Die Mindestgröße der Nasszelle hat 3,5 m² zu betragen. Ab 3 Zimmern und 5 Betten ist ein Frühstücks- bzw. Aufenthaltsraum vorgeschrieben und muss eine Mindestgröße von 20 m² haben.
Photovoltaikanlagen
Hier kann eine Förderung beim Bund angesucht werden. Seit 2023 fördert die Marktgemeinde die Errichtung einer PV-Anlage mit € 50 .- pro KWp in Form von St. Anna'rer Gutscheinen bis max. 5 KWp. Für den Erhalt muss lediglich die Anlagendokumentation/Enderledigung in der Gemeinde abgegeben werden.
Förderungen: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/photovoltaik-2020-2022/navigator/strom-2/photovoltaik-2020-2022.html
Regenwassserzisternenförderung
Für die Neuerrichtung von Regenwasserzisternen mit mind. 3.000 Liter Behältervolumen gewährt die Marktgemeinde St. Anna am Aigen eine einmalige Förderung von € 250,-- in Form von St. Anna´rer Gutscheinen.
Vorzulegen ist die bezahlte Rechnung der Zisterne.
Rinderförderung
Für rinderhaltende Betriebe gewährt die Marktgemeinde St. Anna am Aigen, gegen Vorlage der jährlichen Tierliste, für jede Kuh eine Förderung von 150,00 EUR.
Schweineförderung
Für die künstliche Besamung der Zuchtschweine gewährt die Marktgemeinde St. Anna am Aigen, gegen Vorlage der jährlichen Tierliste für Zuchtschweine (gedeckte Jungsauen und ältere Sauen), einen Beitrag von 8,00 EUR.
Solaranlagen
Für den Einbau von Sonnenkollektoren hat der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Anna am Aigen eine Förderung beschlossen. Die Förderung ist an die Gewährung der Landesförderung gebunden.
Die Förderung beträgt 75% der Landesförderung und der Höchstbetrag ist mit max. 1.000,00 EUR festgelegt. Nach Vorlage der zugesicherten Landesförderung wird die der Betrag ausbezahlt.
Die Bewohner oder der Besitzer des Förderungsobjektes müssen ihren Hauptwohnsitz in St. Anna am Aigen gemeldet haben.
Förderungen: https://www.lea.at/foerderservice-2/
LANDWIRTSCHAFT
Forstwirtschaft
Informationen über Beratung , Förderung, Waldbau, Energieholz, Holzmarkt, usw. unter http://stmk.agrarnet.info
Mehrfachantrag - Förderungen - Ausgleichszahlungen
Die Agrarmarkt Austria ist zuständig für die Abwicklung sämtlicher landwirtschaftlicher Ausgleichszahlungen
- Ackerbau
- Forst
- Gemüse
- Obst
- Tierprämien
- Wein
- usw.
Information: http://www.ama.at
Obst-u.Gemüsebau
Informationen über Düngung, IP - Obst, Pflanzenschutz usw. unter der Landeskammer Steiermark - http://stmk.agrarnet.info
Tierhaltung
Rinderkennzeichnung - Zugangs-u. Abgangsmeldung, Bestellung von Ohrmarken bei der Bezirkskammer Feldbach unter der Tel.Nr. 0316/80509650 oder direkt bei Agrarmarkt Austria unter
AMA-Marktordnung - www.ama.at
Weinbau
Für Förderungen von Umstellung oder Rodung der Rebflächen ist die Bezirkskammer und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zuständig. Informationen gibt es unter http://lebensmittel.lebensministerium.at
Auskunft über Düngung, IP-Wein, Pflanzenschutz unter http://stmk.agrarnet.info, Marketing, Vertrieb usw. unter www.steirischerwein.at.
Informationen bietet die Homepage der Agrarmarkt-Austria - www.ama.at